Auslandsinkasso

Die anwaltliche Erfahrung begleitet alle Realisierungsstufen der Forderungen. So ist auch rechtzeitiges Eingehen auf Fragen der Insolvenz oder bei grenzüberschreitenden Vorgängen ins Ausland ein Bereich, bei denen BAYH & FINGERLE einen Schwerpunkt hat.

Eine Verbindung zu speziell am Forderungseinzug orientierten Anwälten in nahezu allen europäischen Ländern ist BAYH & FINGERLE ein Anliegen, das mehr und mehr entwickelt wird. Gerade hier versteht sich BAYH & FINGERLE als wichtiger Partner für die Anwaltskanzleien im Ausland, um den Bedürfnissen unserer Mandanten Rechnung zu tragen.

So ist auch die Deutschsprachigkeit im Ausland ein wichtiges Kriterium für die wirksame Vertretung unserer Mandanten.


 
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